Die Antragstellerinnen hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Vor allem aufgrund eines formalen Fehlers im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren ist der Klage stattgegeben worden.
Von diesem Urteil ist die gesamte, langjährige Planung des Regionalverbandes betroffen. „Unsere bisherige Planung ist in Frage gestellt. Wenn das Ur-
teil rechtskräftig wird, sind die Vorranggebiete und die Ausschlusswirkung hinfällig“, stellt Erste Verbandsrätin Anna Weyde fest.