Weitere Natur- und Landschaftsschändung in Lautertal
Begünstigt durch die im BauGesetz-Buch eingeführte Gemeindeöffnungsklausel, dürfen die Gemeinden bis zum 31.12.2027, zusätzlich zu den von der Regionalversammlung im Teilregionalplan Energie festgeschriebenen 2 % der Fläche in Mittelhessen, weitere Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie ausweisen.
Die betroffene Fläche in Lautertal ist in der Karte gelb markiert. 7 bis 8 Windkraftanlage der 7 MW Klasse mit einer Höhe von über 260 m, möchte Statkraft, der Projektierer, die Waldgesellschaft Riedesel Hand in Hand mit Bürgermeister Lucas Becker im Wald bei Dirlammen verwirklichen. Der einzige Antrieb dazu ist schnell und einfach mit unzuverlässigen Stromerzeugern Geld abzugreifen.
Das es ausgerechnet unsere Natur und Landschaft die zerstört wird und es ausgerechnet unser Geld in der sich die Macher dieses Vorhaben suhlen möchten, interessiert dabei offensichtlich nicht.