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Büdingen: Schwarzstorch als Retter der Natur

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Büdingen: Windpark „Christinenhof“ vom RP abgelehnt

30.12.2016 - Pressemitteilung RP Darmstadt
Der vom Wiesbadener Unternehmen ABO Wind AG beantragte Windpark „Christinenhof“ bei Büdingen darf nicht errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat heute das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die beantragen fünf Windenergieanlagen (WEA) bei Büdingen-Dudenrod und Kefenrod-Bindsachsen abgeschlossen und den Genehmigungsantrag wegen des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote abgelehnt.

Wie die Behörde weiter mitteilt, hatte die ABO Wind AG im Mai 2015 bei der Frankfurter Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums einen Antrag auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windenergieanlagen gestellt und diesen dann im Februar 2016 auf 5 Anlagen reduziert.

Im Verlaufe des öffentlichen Verfahrens wurden verschiedene Fachbehörden, die betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit angehört. Zwischen dem 1. und 31. August 2016 konnten die Bürgerinnen und Bürger die Antragsunterlagen einsehen und Einwendungen vorbringen. Einige hundert Einwendungen, die auch in großer Zahl auf die Artenschutzproblematik verwiesen, gingen danach beim Regierungspräsidium ein.

In der Nähe der geplanten Windenergieanlagen befindet sich ein Schwarzstorchhorst, der seit Jahren von Schwarzstörchen erfolgreich genutzt wird. Nachweislich überfliegen die Schwarzstörche zur Nahrungssuche regelmäßig in kritischer Höhe den Bereich des geplanten Windparks. Damit tritt eine artenschutzrechtliche Regelung ein, wonach es verboten ist, besonders geschützte Arten zu töten. Das Risiko für die hier brütenden Schwarzstörche durch die Windenergieanlagen getötet zu werden würde signifikant erhöht. Dies führt zur Ablehnung des Vorhabens.

Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt

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