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Gemeinde möchte sich mit 200.000 € durch den Bau von 9 neue Windräder generieren

Administrator (hermann) on

Im Namen des Klimaschutzes?

Gemeinderatssitzung Lautertal am 20.11.2024


"Die Gemeinde Lautertal möchte im Bereich erneuerbaren Energien Einnahmen generieren, die die Gemeinde finanziell stärken können und im Umkehrschluss, die Bürger entlasten sollen"

So beginnt ein LAZ Artikel zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Lautertal am 20.11.2024.

Gemeinde möchte sich mit 200.000 € durch den Bau von 9 neue Windräder, mit dem Geld aus den Taschen ihrer Bürger, bereichern und beschließt für das Trinkwasser eine Erhöhung von sage und schreibe 55,56%.

Tja, die Gemeinde hat einen neuen Bürgermeister gewählt, der sich offensichtlich mittels Zerstörung der Landschaften, Zerstörung der letzten Wälder in Lautertal und mit der Zerstörung der Natur, ein Denkmal setzen will.

Aber zu dem Eingangssatz in dem LAZ Beitrag: Was glaubt denn der neue Bürgermeister und der Gemeinderat in Lautertal, wer die Einnahmen aus erneuerbaren Energien aufbringen muss? Sind es nicht die Bürger die die Erträge für unzuverlässige Stromerzeuger aufbringen müssen?

200.000 € Einnahmen  im Jahr, so der LAZ, erhofft man sich im Gemeinderat, der von der SPD dominiert wird, als Einnahme aus der, zur Stromversorgung untauglicher Windindustrie.

200.000 € die über Steuereinnahmen allein für Lautertal dann zusätzlich generiert werden müssen.
In der selben Sitzung wird die Erhöhung des Wasserpreise je Kubikmeter von 1,80 € auf 2,80 € angekündigt, was einer Preissteigerung von 55,6 % entspricht.

Neue Besen kehren gut, so scheint der "neue Besen" der Ausplünderung der letzten Natur in Lautertal, den Todesstoß zu versetzen.
Warum?
Weil es Geld dafür unzuverlässige Stromerzeugung  gibt.


 Geld dass den Bürgern für unzuverlässige Strombereitstellung aus den Taschen gezogen wird. Womit unzuverlässige Stromerzeuger, deren Hersteller der Anlagen, den Banken die mittels der Finanzierung zur Stromversorgung untauglicher Anlagen das Geschäft ihres Lebens machen. Dazu Baufirmen, die als will-fähige Gehilfen sich an die Naturzerstörung beteiligen, und auch die Gemeinden die in diesem Fass ohne Boden ganz unten sitzen und sich nun als Motor der Ausplünderungsmasche  verstehen in dem sie eine eigene „Energie Lautertal GmbH“ gegründet hat.


Vielleicht wird manch einer diese Zeilen als Hetze gegen Windkraft oder den EEs sehen. Vielleicht sollten sich die Menschen, die es so sehen, einmal eingehender mit den Zahlen der unzuverlässigen Stromerzeuger beschäftigen. Die Produktionsdaten sind jederzeit im web zu finden. Man muss sie allerdings auch interpretieren können. Die Überschriften der Propagandaartikel aus der EE Szene, geben nur die halbe Wahrheit wieder. Sie gaukeln den unbedarften Lesern vor, "wir seien auf einen guten Weg"

Dieser gute Weg führt allerdings in eine Zeit, in der unsere Natur aus dem Weg geräumt ist und wir wohl oder übel auf eine zuverlässige Stromversorgung verzichten  müssen.
Aber bis dahin haben die derzeit Verantwortlichen ihr Säcklein wohl gefüllt und machen sich einen schlanken Fuß.


Um die Situation der zuverlässigen Stromversorgung den Menschen einmal klar zu machen, hier ein Rechenbeispiel, dass auf reale Zahlen beruht.

Am 6. November 2024 hatte die BRD eine sogenannte Dunkelflaute. An diesem Tag glänzte die gesamte PV und Windkraft-Stromerzeugung quasi als ein Totalausfall.

Wie man unschwer der Grafik entnehmen kann, betrug die Stromerzeugung der PV und gesamten Windkraft an diesem Tag in Deutschland gerade einmal 48,5 GWh. Das sind somit 48.500.000 kWh

Deutschland hat derzeit 82 Millionen Einwohner. Folglich standen jedem Einwohner in unserem Land, an diesem Tag 0,519 kWh Wind und Sonnenstrom zur Verfügung. Das aber nur, wenn man nur den Verbrauch (Bedarf) der Haushalte berücksichtigt.
Der Stromverbrauch der 2.500 Lautertaler, betrug bei einem rechnerischen Jahresverbrauch pro Kopf von 1500 kWh, an diesem Tag somit 9.973 kW.
Da ja nur 0,519 kWh PV- und Windstrom zur Verfügung standen, sollte sich jeder Lautertaler einmal klar machen, woher sein Strom an diesem Tage wohl kam. Aus Lautertaler PV und Windkraftanlagen dieser „Klimakommune“ sicherlich nicht.

Und erzähle mir keiner im Gemeindegebiet produziere man mehr Strom, wie man selbst verbraucht.
Das stimmt nur für die Tage an denen genug Wind weht und viele Stunden die Sonne scheint. Leider passiert beides nicht durchgängig.
Der richtige Weg zur Autarkie wäre sich vom Stromnetz zu entkoppeln den Strom selbst zu verbrauchen und bei viel Wind und Sonne, den Überschuss zu speichern. Tut man aber nicht, weil es unbezahlbar ist.

Nun wird sich der von der SPD unterstützte Bürgermeister Becker an die Öffnungsklausel des Windenergiebedarfgesetz orientieren. Diese sieht vor, dass die Gemeinden Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie ausweisen dürfen, wenn von der Landesregierung das, vom Bund vogegebene 2% Ziel nicht erreicht wird. Aber genau das ist in Hessen nicht der Fall, wie der TRP Mittelhessen zeigt.

TRP Mittelhessen sind bereits 2,2% der Regionsfläche als VRG Flächen festgelegt.
„Der Teilregionalplan legt für die Region Mittelhessen 127 Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit einer Flächengröße von ca. 12.100 ha, entsprechend etwa 2,2 % der Regionsfläche, fest. „

Auch wenn es eine „Gemeindeöffnungsklausel“ für Windkraftflächen gibt, wie kommt unser neuer Bürgermeister darauf, einen Plan vorzulegen, auf dem 9 Anlagestandorte im Wald, weit außerhalb der im Teilregionalplan Energie Mittelhessen für Windkraft, festgelegten Flächen liegen.


Zitat: „Nach § 245e Abs. 1 S. 2 BauGB entfällt die Ausschlusswirkung aller bisherigen, außerhalb des WindBG erfolgten und nicht „transferierten“ Ausweisungen in Regionalplänen und Flächennutzungsplänen, sobald die Flächenbeitragswerte des WindBG erreicht sind. Als privilegiert i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gelten dann entsprechend der ausdrücklichen Anordnung in § 249 Abs. 2 S. 1 BauGB nur noch Flächen innerhalb der Windenergiegebiete nach § 2 WindBG; die Privilegierung aller anderen Flächen entfällt, Windenergievorhaben sind dort dann nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und damit in aller Regel unzulässig. „
Quelle

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Im Jahr 2016 genehmigte das RP Gießen 400.669 Quadratmeter neue Windwahn-Todeszonen

Die gesamte, durch das EEG verursachte Todeszone beträgt in Hessen, (Stand 6 /2017)  7,2 Millionen Quadratmeter

Wo die WindWahnBauwerke
als Dreiarmige Banditen und als Totschläger für Vögel, in Zukunft lauern werden, ist in dieser Karte ersichtlich

Windwahn Todeszone Stop

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