Mäusebussaed stört
In dem Genehmigungbescheid des RP Gießen für 2 WindWahnBauwerke der OVAG und Bohn Ohg, in Ulrchstein, stört ein Bussardhorst. Was macht man?
Lest selbst:
10.19
Als artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme für den Tötungstatbestand ist der Mäusebussard-Wechselhorst Nr. 21 gemäß des vorgelegten avifaunistischen Gutachtens (Stand: November 2016) in ca. 250 m Entfernung zur WEA 4 vor Inbetriebnahme der beantragten Anlagen und vor Beginn der Brutzeit bis 1. Februar durch einen Ornithologen zu entfernen. Vor Entfernung ist der Horst auf Besatz zu überprüfen. Sofern kein Besatz festgestellt wurde, kann die Entnahme des Horstes sowie des horsttragenden Hauptastes bzw. –äste des Horstbaumes erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, ist nach Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde der gesamte Horstbaum zu entfernen.
30.12.2016, RPGI-43.1-53e 53e1890/2-2016
Damit solche Bilder verhindert werden, wird sein Lebensraum zerstört, so einfach hält das RP Gießen es mit unserer Natur
Vom Rotorblatt einer Ulrichsteiner Mühle, erschlagener Mäusebussard
Erschlagener Bussard unter einer OVAG Mühle in Ulrichstein
Wegen Subventionsabgreifer erschlagener Rotmilan unter Ulrichsteiner WKA
Vom Rotorblatt erschlagen, in 2 Stücke geteilter Kranich unter einer Ulrichsteiner WKA