Öffentlichkeit beteiligt?
Öffentlichkeit beteiligt?
Still und heimlich, vor der Öffentlichkeit verschwiegen, wurden die Leistungserhöhung der Windkraftanlagen in Feldatal-Stumpertenrod "Eckmannshain" von den Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidium Gießen) durchgewunken.
Wie wir aus dem Hause des RP Gießen in Erfahrung bringen konnten, werden statt wie in der Genehmigung ausgewiesenen Windkraftanlagen Vestas Typ 150 4,2 MW, ein anderer Typ Vestas V 150 6,0 MW von den Genehmigungsbehörden in Gießen nachträglich genehmigt. Wie wir selbst an der Baustelle feststellen konnten, bedingt dieser Anlagentyp auch einen anderen Turm. Denn statt eines genehmigten Stahlturms befinden sich vor Ort, schon an 2 Anlagenstandorte, die Betonteile für einen Betonturm. Es läuft hier wohl auf einen Hybridturm hinaus.
Unsere Frage: hat das die Öffentlichkeit nicht zu interessieren?
Die Sachlage,
Das Regierungspräsidium Gießen hat am 31.12.2021 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Eckmannshain“ in Feldatal-Stumpertenrod immissionsschutzrechtlich genehmigt.
" Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten."
Dr. Christoph Ullrich RegierungspräsidentGegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern sowie einer Gesamthöhe von 241 Metern. Die Nennleistung der Anlagen beträgt jeweils 4,2 Megawatt. Nach Angaben der Antragstellerin wird für den Windpark insgesamt ein Stromertrag von circa 41.200 Megawattstunden (MWh) pro Jahr prognostiziert.“
Aus dem Genehmigungsbescheid Eckmannshain
"Die Windenergieanlagen dürfen nicht anders errichtet und betrieben werden, als in den vorgelegten und in Abschnitt IV genannten Unterlagen beschrieben, soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden."
Zitat Seite 84 des Genehmigungsbeides
"Zur Durchführung der Baumaßnahmen zur Errichtung der Windenergieanlagen der Windparks müssen zunächst die benötigten Flächen für die Windenergieanlagen und die Kranaufstellung gerodet werden. Für die Fundamente der Anlagen werden die Baugruben mittels Baggern ausgehoben. Der Bodenaushub wird zwischenzeitlich auf angrenzenden Flächen gelagert und nach Fertigstellung wieder angeschüttet, so dass eine Wiederbesiedlung durch Pflanzen und Tiere möglich ist. Die Fundamente werden aus Beton mit Stahlbewehrung gegossen.
Die Stahlrohrtürme für die Anlagen werden vom Hersteller komponentenhaft angeliefert und vor Ort montiert."
Die letzten Ergänzungen der Antragsunterlagen datieren vom 22.11.2021 und vom 30.11.2021. Es handelt sich dabei um überarbeitete Unterlagen zu naturschutz- und forstrechtlichen Belangen und dort insbesondere um gutachterliche Berichte zu den Flugbewegungen des Rotmilans. Diese letzten Nachreichungen enthalten auch den Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG.