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Änderung Bundesnaturschutzgesetz

Administrator (hermann) on

Das Bundesnaturschutzgesetz soll novelliert werden.

Worum geht es? Dem WindWahn Ausbau steht als einer der letzten wenigen Verhinderungsgründe, der Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes im Wege. Diese verbietet das Töten von Art geschützten Tieren. Dummerweise ist der Rotmilan solch ein Tier. Und dummerweise zeigt er keinerlei Scheu vor denen, an seinen Enden, sich bis zu 400 km/h schnell bewegenden Rotorblättern.


Erschlagener Rotmilan unter einer Ulrichsteiner WindWahnAnlage

Bisher gab es bei seinem Jagen nach Beute aus der Luft keine Feinde. Nun hat er es mit einem übermächtigen Feind zu tun, nein nicht das Windrad ist der Feind des Rotmilans, sondern die Gier seiner Betreibern nach den EEG Milliarden. Und ist diese Gier erst einmal geweckt, gibt es für ein gewisse Klientel Mensch kein Halten mehr. So stellen genau die Menschen (EEG-Profiteure) in den Lebensräumen der Rotmilane und Co, WindWahnAnlagen auf, deren überstrichene Rotorfläche einer einzigen dieser aktuellen Bauwerke, allein 13.000 Quadratmeter beträgt. Ja, Sie haben richtig gelesen,

Fangnetze, die verbrecherische Vogelfänger in Südeuropa und auch Nordafrika aufstellen betragen oft 100 Quadratmeter, hier gibt man sich mit solch kleine Todeszonen nicht zufrieden. Hier bei uns dürfen diese Todeszonen dann 13.000 Quadratmeter und mehr pro Anlage betragen, weil es ja um die Rettung des Klimas geht.


Danke an ©Wildtier-Auffangstation Struck

Aber geht es den Menschen, die in unserem Lande die vorgeben das Klima retten wollen wirklich um das Klima?
Wenn man die EEG Förderung für die zufällig eingespeiste Strommenge aus diesen wetterabhängigen Stromerzeugern streichen würde, könnte man schnell erkennen, was oder wer von den selbsternannten Pseudo-Klimarettern übrig bleibt

Wo zuvor, in Landschaftsschutzgebieten, nicht einmal eine Schutzhütte für Wanderer gebaut werden durfte, hat man mit der Privilegierung der WindWahnBauwerke, schon im Baugesetzbuch alle Hürden, die stören könnten, entfernt.


Kraniche über einer Ulrichsteiner WindWahnAnlage

Ja, nun hatte es der Rotmilan und Schwarzstorch  geschafft, durch seine Anwesenheit und seinem, durch den Bau wahrscheinlichen Tod, einige WindWahnBauwerke zu verhindern.

Vielleicht sollte man, wenn Art geschützte Tiere beim Bau von unzuverlässigen Stromerzeugungsanlagen stören, nicht besser das gesamte Bundesnaturschutzgesetz abschaffen. Wir Deutsche können uns ja für den Regenwald und den Eisbär stark machen, was brauchen wir noch Natur in unserem Land?


©Gegenwind-Vogelsberg
Kranich unter einer Ulrichsteiner WindWahnAnlage

Dann lassen sich doch viel einfacher die, für eine zuverlässige Stromversorgung, unsinnigen WindWahnAnlagen umsetzen. Es geht doch schließlich darum, den überschuldeten ländlichen Gemeinden unter die Arme zu greifen. Das macht der schon sowieso arg gebeutelte Stromkunde doch gerne.
Und das Schöne ist, durch die Besteuerung der EEG Umlage verdient der Staat auch noch mit, ach ja, der Staat ist ja sein Volk. Also verdient das Volk jetzt an der Energiewende, oder zahlt er diese? Na, ja, das Geld ist ja nicht weg, es haben nur Andere. Aber dumm ist nur, unsere Landschaften sind zerstört, die Natur ist zerstört, genau wie die Lebensräume der Vögel. Überlebenschance bei weiterem Ausbau der WindWahnBauwerke gleich Null. Aber was brauchen wir auch Vögel, wenn wir durch die Windkraft eine unzuverlässige Stromversorgung bekommen, oder bauen z.B. Energiegenossen auch Großspeicher für die unterbrechungsfreie Stromversorgung? Ach, das wohl eher nicht, vielleicht gibt es dafür keine Subventionen?

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Im Jahr 2016 genehmigte das RP Gießen 400.669 Quadratmeter neue Windwahn-Todeszonen

Die gesamte, durch das EEG verursachte Todeszone beträgt in Hessen, (Stand 6 /2017)  7,2 Millionen Quadratmeter

Wo die WindWahnBauwerke
als Dreiarmige Banditen und als Totschläger für Vögel, in Zukunft lauern werden, ist in dieser Karte ersichtlich

Windwahn Todeszone Stop

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