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RP Giessen genehmigt das Töten von Schwarzstörche

Administrator (hermann) on

Genehmigung von Töten der Schwarzstörche durch WKAs in Geilshausen Rabenau


Wie Rolf Schraa in einem Artikel des Zeitungsgruppe Zentralhessen schreibt, kostet die die Energiewende, er bezieht sich dabei auf Zahlen der Bundesnetzagentur, im Jahr 2017 stolze 29,5 Milliarden (29.500.000.000) Euro. Dieser Summe stehen nur 5 Milliarden Euro aus dem Erlösen des Stromverkaufs gegenüber.

Wer da noch von Wertschöpfung wo auch immer spricht, der kann nur zu den Profiteuren dieser Geldumverteilungsmaschinerie gehören. Diese Gelder, der schon über Jahre laufende Geldumverteilung, in Entwicklung sauberer und zuverlässiger Stromerzeugung investiert, hätte uns unseren Klimazielen schon viel weiter gebracht, wenn, ja wenn es einen MENSCHGEMACHTEN Klimawandel überhaupt gibt.

Welche perversen Auswüchse das an nimmt, allein um im Reigen dieser Geldumverteilungsmaschine einen Brocken abzubekommen, zeigen die Antworten der hessischen Landesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Renè Rock.

Kleine Anfrage
des Abg. Rock (FDP) vom 04.10.2016
betreffend Windkraft und Ausnahmen vom Tötungsverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz
und
Antwort
der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wurden in Hessen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen von Bauwilligen Anträge auf Ausnahmen vom Tötungsverbot gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz gestellt?

Bei den Regierungspräsidien als Genehmigungsbehörden wurden bislang in sieben Fällen Anträge auf Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchG gestellt.


Frage 2. Um welche konkreten Vorhaben handelte es sich dabei?

Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden bislang fünf Ausnahmegenehmigungen erteilt. Bei vier Windparks wurden artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wegen eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos für die Art Mäusebussard erteilt.

Es handelt sich um die

  • Windparks Buchonia (Sinntal),
  • Greiner Eck (Hirschhorn/Neckarsteinach),
  • Weilrod (Weilrod) und Geisberg (Erbach/Mossautal).

Beim Windpark Greiner Eck wurde eine Ausnahme für den Fichtenkreuzschnabel im Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung zugelassen.

Im Regierungsbezirk Gießen wurden bisher zwei Anträge auf Ausnahmen vom Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchG im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen gestellt. Dies betrifft folgende Vorhaben:

  • Windkraftanlagen Rabenau Geilshausen: Vorsorglicher/überschießender Ausnahmeantrag für den Schwarzstorch (Bescheid nach dem BundesImmissionsschutzgesetz vom 6. August 2013),
  • Windkraftanlagen Gladenbach-Rachelshausen: Ausnahmeantrag für den Mäusebussard (laufendes Verfahren).

Die kleine Anfrage und die Antwort der hessischen Landesregierung

von einer Windkraftanlage erschlagener Schwarzstorch

RP Giessen vergibt Lizenz zum Schwarzstorchtöten
RP Gießen vergibt an ITerra eine Lizenz zum Schwarzstorchtöten


ohne Worte

Im Regierungsbezirk Kassel wurden im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Anträge auf Ausnahmen vom Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchG gestellt.

Frage 3. Wie haben die Landesbehörden in den Fällen konkret entschieden?

Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden die Ausnahmegenehmigungen erteilt. Im Regierungsbezirk Gießen gibt es noch ein laufendes Verfahren.


Frage 4. Unter welchen Umständen würde die Landesregierung eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen?


Die artenschutzrechtliche Ausnahme wird nicht von der Landesregierung zugelassen, zuständig sind hier die Regierungspräsidien.

Die zuständigen Behörden können eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von dem Verbot eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos in den Fällen zulassen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

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Im Jahr 2016 genehmigte das RP Gießen 400.669 Quadratmeter neue Windwahn-Todeszonen

Die gesamte, durch das EEG verursachte Todeszone beträgt in Hessen, (Stand 6 /2017)  7,2 Millionen Quadratmeter

Wo die WindWahnBauwerke
als Dreiarmige Banditen und als Totschläger für Vögel, in Zukunft lauern werden, ist in dieser Karte ersichtlich

Windwahn Todeszone Stop

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